AGB

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  • 1 Geltung / Allgemeines
    (1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von RC-Map24 durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.  Soweit keine abweichende, schriftlich fixierte Vereinbarung getroffen wurde, gelten die AGBs von RC-Map24 auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGBs dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGBs bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGBs des Foto/Videografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
    (2) „Foto/Videografien“ im Sinne dieser AGBs sind alle von dem Foto/Videografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder, Videos, auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Foto/Videografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
    (3) Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos – z.B. Farbechtheit, Bildschnitt oder Posing des Models – gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

    § 2 Nutzungs- und Urheberrecht
    (1) Dem Foto/Videograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos/Video zu. Seine Urheberrechte sind nicht übertragbar.
    (2) Der Foto/Videograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos/Video auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Bilddateien werden grundsätzlich mit dem Schriftzug des Foto/Videografen geliefert und dürfen nicht verändert werden. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen, vorherigen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
    (3) Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke / Video – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte darf nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Foto/Videografen erfolgen. Dies gilt auch für Bild/Videodateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist dem Foto/Videografen angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.
    (4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.
    (5) Erteilt der Foto/Videograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos/Video, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes oder Video namentlich und mit seiner verlinkten Homepage-Adresse (URL) genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Foto/Videografen zum Schadensersatz gegenüber dem Auftraggeber.
    (6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bild/Videomaterial hochauflösend im Format JPEG oder MOV. Die Menge liegt im Ermessen des Foto/Videografen und der Anwesenheitsdauer am Tag des Shootings bzw. der in einem Paket bestellten Menge von zu liefernden Fotos/Video. Die Auswahl trifft der Foto/Videograf. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Soweit vereinbart liefert der Foto/Videograf zusätzlich auch kleine, weboptimierte, digitale Bild/Videodaten in einer Datencloud. Die Aufbewahrung der digitalen Bild/Videodaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
    (7) Dem Foto/Videograf wird das Recht eingeräumt, eine Best-of-Auswahl der Bild/Videodateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Er darf die Bild/Videodateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe oder auf Messen verwenden. Bei Veröffentlichungen in Firmen-Websites muss der Foto/Videograf namentlich und mit dem Link auf seine Website im Impressum genannt werden. Der Auftraggeber spricht den Foto/Videografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei.
    (8) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.

    § 3 Vergütung und außerordentliche Kündigung des Auftragsverhältnisses
    (1) Für die Herstellung der Fotos/Videos wird ein Honorar vereinbart. Diese wird als Pauschale zuzüglich eventueller Reisekosten und Nebenkosten (z.B. für Location miete) berechnet. Soweit dies bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, lädt der Fotograf kleine, weboptimierte Bilddateien für 3 Monate auf eine Datencloud und sendet dem Auftraggeber die Zugangsdaten. Nach 3 Monaten werden die Daten gelöscht. Max. 4 Wochen nach dem Foto/Videoshooting sendet der Foto/Videograf dem Auftraggeber eine CD/ DVD zu mit den digitalen Daten in Vollauflösung.
    (2) Der Foto/Videograf arbeitet auf der Basis Vorkasse. In Einzelfällen bzw. größeren Projekten werden ggf. Teilzahlungen vereinbart. Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen oder Teilzahlungen, sind sofort ohne Abzug zu dem vereinbarten Termin zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Alben, Videos, Kunstdrucke etc Eigentum des Foto/Videografen.
    (3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Foto/Videograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Foto/Videografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Foto/Videograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- bzw. Tagessatz.
    (4) RC-Map24 erstattet grundsätzlich keinen eingegangenen Auftragspreis, gleichgültig aus welchem Grund. Sollte der Shooting Termin aus Gründen, die nicht von RC-Map24 zu vertreten sind, platzen, oder der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, verfällt der Auftragspreis.
    (5) Außerordentliche Kündigung des Auftrages:
    Der Foto/Videograf ist berechtigt das Auftragsverhältnis fristlos zu kündigen bei Verstößen gegen das Urhebergesetz und bei persönlichem Fehlverhalten des Auftraggebers wie z.B. Beleidigungen, falsche Angaben zum Alter von Models (Minderjährigkeit) oder gravierendes Stören während des Foto/Videoshootings. In diesem Fall einer außerordentlichen Kündigung liefert der Foto/Videograf keinerlei Bildmaterial. Die vereinbarte Auftragssumme bleibt davon unberührt.

    § 4 Haftung/ Gefahrübergang
    (1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Foto/Videograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    (2) Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Foto/Videograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf den geleistete Auftragspreis.
    (3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Foto/Videografen ausgeschlossen.
    (4) Liefertermine für Fotos/Videos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Foto/Videografen bestätigt worden sind. Der Foto/Videograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    (5) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen.
    (6) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Foto/grafen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
    (7) Sollte es kurzfristig zum Ausfall des geplanten und namentlich bekannten Foto/Videografen kommen, so darf RC-Map24 einen qualifizierten Foto/Videografen-Kollegen einsetzen, so dass der Kunde nicht ohne Foto/Videograf am Tag des Shootings bleibt, um die hier vereinbarten Pflichten zum Fotografieren oder Video Drehs zu erfüllen.
    (8) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen. Im Falle von berechtigten Beanstandungen hat RC-Map24 das Recht auf Nachbesserung, d.h. es wird ein neuer Shooting Termin vereinbart und es werden neue Aufnahmen gemacht.

    § 5 Datenschutz
    Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Foto/Videograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

    § 6 Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel/ Gerichtsstand
    (1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    (2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    (3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
    (4) Es gilt der Wohnsitz des Foto/Videografen als vereinbarter Gerichtstand, d.h. D-46446 Emmerich am Rhein.